…Showbranche vor einer Revolution oder bleibt es bei Lizenzgebühren…
Steht der Showbranche eine Revolution ins Haus? Der deutsche Bundesgerichtshof verhandelt jetzt die Frage, ob Walt Disney das alleinige Aufführungsrecht für seine Musicals wie „Tarzan“ oder „König der Löwen“ hat, oder ob auch die Musicalproduktionsfirmen die Geschichten nach freier Interpretation nutzen dürfen.
Walt Disney überzieht in regelmäßigen Abständen Produzenten mit Klagen. Das Unternehmen fordert Lizenzgebühren für „seine“ Musicals. Bei den Streitigkeiten geht es um die Grundsatzfrage, ob die Erfolgsstücke aus den Musicals nachgespielt werden dürfen und in welchem Rahmen dieses zulässig wäre. Darf nur die Musik gesungen werden oder auch Ausschnitte oder ganze Teile der Show samt Kostümen nachgeahmt werden? Bestätigt der BGH die bisherigen Entscheidungen, müsste die Musical-Branche für die durchaus beliebten „Best-of“-Revuen künftig weitehin die Lizenzgebühren zahlen.
Datum: 03.07.2008